Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern gemäß §§ 3, 3a und 4 Konsumentenschutzgesetz

1. Kunden, die im Wege des Fernabsatzes (Internet, E-Mail, Telefon, Fax) bestellt haben, steht ein Rücktrittsrecht vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zu, das innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich erklärt werden kann. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, zur Identifizierung der vertragsnotwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.

2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so

  • haben wir alle empfangenen Leistungen vom Empfangstag an zurückzuerstatten.
  • hat der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; ist die Rückstellung der bereits abgeholten Waren bzw. von uns bereits getätigten Lieferung unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde uns ihren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegendem Vorteil gereichen.

3. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5f Konsumentenschutzgesetz dem Verbraucher gemäß § 5 Konsumentenschutzgesetz unter anderem kein Rücktrittsrecht zusteht, bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Unternehmer ist, das Bezirksgericht Schwechat. Es gilt österreichisches Recht.